
info-EMF
information on high frequency Electro-Magnetic Fields - non-ionizing radiations
Teilrevision FMG (DE)

25 März 2026
Gegen die Abschaffung des Einsprache-Rechts gegen Mobilfunkstrahlung
Betreff: Konsultation zur Änderung des FMG

ANALYSE
Heute: Einsprache-Recht gegen Mobilfunkanlagen Wird eine Mobilfunkanlage neu gebaut oder aufgerüstet, dann entsteht in der direkten Umgebung starke Strahlung – oft ist sie zu stark. Bei Gesetzesverstössen wie bei Grenzwertüberschreitungen durch Mobilfunkstrahlung kann Einsprache erhoben werden. Dieses Recht wird rege genutzt, denn zwei Drittel aller Baugesuche enthalten Fehler.
Geplant: Gesetzesentwurf* will Einsprache-Recht abschaffen! Der Bundesrat wünscht sich einen noch schnelleren Ausbau des Mobilfunknetzes – trotz 98 % 5G-Abdeckung. Zudem möchte er zukünftige Technologien ohne Bewilligung und ohne Einverständnis der Bevölkerung einführen können. Neu sollen Einsprachen gegen die Erzeugung und die Verstärkung von Strahlung sowie gegen die Aufrüstung mit neuen Technologien nicht mehr möglich sein.
[(*) Teilrevision des Fernmeldegesetzes (FMG) im Bereich Mobilfunk, Vernehmlassung 2025/99]
Was sagt das Bundesgericht? Die Behörden haben bis 2024 jahrelang viele Antennen-Umbauten ohne Bewilligung und Einsprache-Recht toleriert. Doch dann stellte das Bundesgericht klar: «Die Durchführung eines ordentlichen Baubewilligungsverfahrens [mit Einsprache-Recht] erscheint geboten, um das rechtliche Gehör […] zu gewährleisten (Art. 29 und 29a Bundesverfassung).» (BGE 1C_506/2023) Die neu vorgeschlagene Abschaffung des Einsprache-Rechts würde die verfassungswidrigen Bagatellbewilligungen wieder einführen.
Vernehmlassung zum Gesetz: Der Bund lädt alle Interessierten ein, bis am 31. März 2026 ihre Meinung zum Gesetzesentwurf mitzuteilen. Ein Musterbrief ist unten verfügbar (bitte die gelb markierten Felder ändern). Achtung: Die Unterschriftenlisten müssen VOR dem 26. März 2026 zurückgeschickt werden !
