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OFFIZIELLER BRIEF (DE)

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1. Juli 2022

 

Gegen die Motion 20.3237 - Mobilfunknetz. Die Rahmenbedingungen für einen raschen Aufbau jetzt schaffen 

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Sehr geehrte Frau Ständerätin, sehr geehrter Herr Ständerat, 

Sehr geehrte Frau Nationalrätin, sehr geehrter Herr Nationalrat,

Wir wissen, dass Sie mit den vielen Nachrichten, die Sie erhalten, überlastet sind. Im Hinblick auf die Herbstsession 2022 möchten wir Sie dennoch dringend bitten, das Folgende zur Kenntnis zu nehmen, da die Auswirkungen auf die öffentliche Gesundheit und die Umwelt viel mehr auf dem Spiel, als es auf den ersten Blick scheint, wenn man diese Motion von Herrn Christian Wasserfallen anschaut: «20.3237 Mobilfunknetz. Die Rahmenbedingungen für einen raschen Aufbau jetzt schaffen».

Diese Motion ist ein eigentliches «trojanisches Pferd», mit dem der Bundesrat gezwungen werden soll, die Grenzwerte auf 20 Volt/Meter (V/m) zu erhöhen, obwohl eine solche Erhöhung bereits zweimal von Ihrem Parlament abgelehnt wurde. Dieser Versuch, den Willen des Volkes und der Legislative zu umgehen, ist nicht zulässig.

 

Eine Erhöhung der Grenzwerte auf 20 V/m würde allen aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen widersprechen. Die Mitglieder der beratenden Expertengruppe des Bundes sagen es selbst deutlich : Selbst bei den derzeitigen Grenzwerten kann Mobilfunkstrahlung bei manchen Menschen Krankheiten verursachen oder deren Gesundheitszustand zu verschlechtern (siehe Newsletter der BERENIS vom Januar 2021).

 

Sollte diese Motion angenommen werden, würden die Art. 11 bis 14 USG völlig ausgehöhlt.

 

Die Motion schlägt vor, dass die Mobilfunkbetreiber innerhalb der nächsten fünf Jahre ein landesweites 5G-Netzwerk zu möglichst geringen Kosten einrichten können und zwar ohne Rücksicht auf andere Erwägungen als ihre eigenen rein wirtschaftlichen Interessen. Dies ist ein Begehren der Betreiber, das ausschliesslich ihren Interessen und nicht denen des Schweizer Volkes dient.

 

Um diesen Antrag zu begründen, bezieht sich Herr Wasserfallen auf die fünf im UVEK-Bericht von 2019 «Mobilfunk und Strahlung» vorgeschlagenen Optionen, von denen nur eine Umsetzungsvariante (Option 5), das von den Betreibern gewünschte Kriterium der «niedrigstmöglichen Kosten» vollständig erfüllt. Diese Option erfordert eine massive Erhöhung der Grenzwerte (20 V/m statt der derzeit geltenden 5 bis 6 V/m). Es gibt jedoch andere, weitaus nachhaltigere und sicherere Szenarien für die Entwicklung des zukünftigen Mobilfunknetzes in der Schweiz, die in den Optionen 1, 2 und 3 des oben genannten Berichts dargestellt werden.

[VOLLTEXT: siehe folgende PDF-Dokumente]

Brief an den Nationalrat

Brief an den Ständerat

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