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Motion 20.3237 (DE)

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Schutz der Bevölkerung und mögliche Erhöhung der Grenzwerte

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  • Die Schweizer Immissionsgrenzwerte gemäss NISV (Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung) entsprechen den Empfehlungen der ICNIRP (Internationale Kommission zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung). Allerdings sind diese Leitlinien bilden keine geeignete Grundlage für den Schutz der menschlichen Gesundheit vor Funkstrahlung.

  • Das laufende Monitoring in der Schweiz weist Lücken auf in den Messungen und der Analyse der bisher erhobenen Daten. Die Ergebnisse sind daher nicht repräsentativ für die reale Strahlenbelastung der Bevölkerung.

  • Auch der vor kurzem publizierte Bericht des BAKOM über adaptive Antennen ist zu kritisieren, denn die Messungen wurden unter unrealistischen Bedingungen durchgeführt.

  • Die Betreiber versuchen ständig die Grenzwerte zu lockern. Sie ohne Kontrolle Normen für ihren Bereich aufstellen zu lassen, kann nur zu einer übermässigen Strahlenbelastung der ganzen Bevölkerung führen, insbesondere der empfindlichen oder vulnerablen Personen.

  • Die Gesundheitspolitik berücksichtigt die Belastung durch nichtionisierende Strahlung nicht. Die Exposition von Kindern, hospitalisierten Personen oder Bewohner:innen von Altersheimen, wie auch von Personen, die unter einer Unverträglichkeit gegenüber Strahlung leiden («Elektrosensitive») sowie die Folgen für ihre Gesundheit, sind bis jetzt noch kaum erfasst. [VOLLTEXT]

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